Berufserkrankungen der Haut
Seit über 20 Jahren widmen wir uns der Behandlung und Betreuung von berufsabhängigen Hautkrankheiten. Die Betreuung der berufsbedingten Hauterkrankungen durch die Berufsgenossenschaften, die von den Arbeitgebern finanziert werden, ist in Deutschland vorbildlich und in fast idealerweise geregelt. Oberstes Ziel der Berufsgenossenschaft ist der Erhalt Ihres Arbeitsplatzes und Ihrer Arbeitskraft.
Die Berufsgenossenschaften tun alles, was diesem Ziel dient.
Dr. Foss hat hierzu spezielle Ausbildungen absolviert (Qualitätszertifikat ABD (Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie).
Eine Berufskrankheit der Haut liegt vor, wenn berufsabhängige Hautveränderungen vorliegen. Dies ist in Verträgen (Sozialgesetzbuch V) genau geregelt und definiert.
Wenn Sie vermuten, dass Sie eine berufsbedingte Hauterkrankung haben, so sollten Sie sich folgende Fragen stellen:
Wird meine Haut an Wochenenden oder bei Urlauben besser bzw. verschlechtert sie sich wieder, wenn die Arbeit beginnt. Das heißt anders ausgedrückt: Haben Sie einen arbeitsabhängigen Verlauf Ihrer Hautbeschwerden?
Seit 2015 müssen die Berufsgenossenschaften auch Hautkrankheiten unterstützen bzw. berenten oder bezahlen, die berufsbedingt durch natürliche Besonnung verursacht wurden. Dies betrifft dann oft Hautveränderungen an sonnexponierten Stellen wie z.B. der Kopfhaut, im Gesicht an den Händen oder am oberen Rücken. Wenn Sie an solchen Hautveränderungen leiden und eine Berufsabhängigkeit der Hautveränderungen besteht (dies kann auch noch nach Jahren und Jahrzehnten sein), unterstützt die Berufsgenossenschaft die Behandlung der Erkrankungen in großem Umfang. Dies trifft auf prinzipiell alle Berufe zu, die sonnenbelastet sind (Außenarbeiter)!
Weitere spezifische Leistungen: